Häufig gestellte Fragen
Wir freuen uns über alle Interessent*innen für die Aufnahme eines Pflegekindes. Vielleicht wollen Sie sich grundsätzlich über diesen Bereich informieren oder Sie kennen schon andere Pflegeeltern und möchten diese Möglichkeit für sich prüfen oder Sie haben sich schon lange mit dem Gedanken beschäftigt, ein Pflegekind aufzunehmen, in Ihrer Familie und Ihrem Freundeskreis diskutiert und möchten jetzt einen Schritt weiter gehen:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zu informieren. Bitte lesen Sie hier weiter
I. Wer kann Pflegemutter, Pflegevater, Pflegeeltern werden?
Fast alle Menschen können Pflegeeltern werden! Und es werden dringend Pflegeeltern gesucht.
In Kürze ein paar Eckdaten:
- Sie sollten über 25 Jahre alt sein,
- über ausreichendes Einkommen verfügen, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten und
- genügend Platz zur Aufnahme eines (weiteren) Kindes in Ihrer Wohnung haben.
- Sie sollten gesund genug sein und dürfen keine Vorstrafen haben….
- Sie leben alleine oder in einer hetero- oder homosexuellen Partnerschaft oder in einer Wohngemeinschaft, mit Kindern oder ohne.
Hilfreich ist, wenn Sie mitten im Leben stehen und vielleicht sogar schon über Erfahrungen im Zusammenleben mit Kindern verfügen. Bitte lesen Sie hier weiter.
II. Was muss ich tun, um ein Kind aufzunehmen?
Zu Beginn bekommen Sie von uns allgemeine Informationen
III. Überprüfung und Vorbereitung
Danach melden Sie sich zur Überprüfung und Vorbereitung an. In diesem Prozess von ca. 8 Terminen prüfen Sie und wir, ob ein Leben mit Pflegekind(ern) für Sie in Frage kommt. In diesem Prozess reflektieren Sie über sich selbst und ob bzw. was für ein Kind zu Ihnen passen könnte. Sie werden durch viele Beispiele angeregt und auf die Zeit mit dem Pflegekind vorbereitet.
Siehe Überprüfung und Vorbereitung
IV. Vermittlung eines Pflegekindes
Wenn Sie auf das Kind / den Jugendlichen vorbereitet sind und die Eignungsbestätigung erhalten haben, können wir Sie vermitteln.
Sobald das Jugendamt eine Pflegefamilie für ein Kind anfragt, überlegen wir, ob es in Ihre Familie passen könnte. Fällt das Ergebnis positiv aus, schlagen wir Sie dem Jugendamt vor.
Danach werden Details mit dem Jugendamt, mit Ihnen und der Herkunftsfamilie geklärt. Wenn allen Beteiligten eine Unterbringung des Kindes bei Ihnen passend erscheint, beginnt die Kontaktanbahnung. In dieser Zeit können sich alle jederzeit für oder gegen eine Unterbringung entscheiden. Bitte lesen Sie hier weiter
Wie ist der Weg, wenn ich ein Kind oder eine*n Jugendliche*n in meine Familie aufnehmen möchte, die ich schon kenne?
Wenn Sie ein Kind oder eine*n Jugendliche*n aufnehmen möchten, den Sie schon kennen, dann müssten Sie sich zunächst an das Jugendamt/den RSD (Regionaler Sozialdienst) wenden. Zuständig ist das Jugendamt in dem Bezirk, in dem seine oder ihre leiblichen Eltern wohnen.
Dieses Jugendamt entscheidet dann, ob und welche Hilfe eingesetzt wird. Das kann befristete oder unbefristete Vollzeitpflege mit oder ohne Rückkehroption sein.
Wenn Sie die Voraussetzungen für Pflegeelternbewerber erfüllen und das Jugendamt eine Unterbringung bei Ihnen grundsätzlich befürwortet, erhält Pik einen Überprüfungsauftrag, wenn Sie in Friedrichshain-Kreuzberg oder Neukölln-Ost wohnen.
Und dann können wir Ihnen eine reguläre oder eine nachträgliche Überprüfung und Vorbereitung anbieten.
V. Welche Pflegeformen gibt es?
Es gibt verschiedene Formen von Pflege:
Sie können vorab prüfen, welche am besten Ihren Vorstellungen und Ihrem Lebenskonzept entspricht. Es ist auch möglich, sich für ein Kind zu bewerben, das Sie schon kennen.
Mehr zu den Pflegeformen
1. Unbefristete Vollzeitpflege
Unbefristete Vollzeitpflege mit dauerhafter Lebensperspektive in der Pflegefamilie: Diese Pflegeform wird vom Jugendamt und vom Familiengericht geprüft und bedeutet, dass ein Kind nicht bei seiner Herkunftsfamilie leben kann.mehr...
2. Befristete Vollzeitpflege:
Wenn eine Möglichkeit zur Rückkehr zur Herkunftsfamilie besteht oder ein Dauerpflegeplatz gesucht wird, wird in der Regel eine befristete Vollzeitpflege eingesetzt.
Befristete Vollzeitpflege sollte nicht länger als maximal 6 Monate dauern. Bitte lesen Sie hier weiter.
3. Krisenpflege:
Krisenpflegeeltern werden dringend gebraucht!
Die Krisenpflege ist vorrangig bestimmt für Säuglinge und kleine Kinder in Krisensituationen, die sofort untergebracht werden müssen.
Die Krisenpflege gewährleistet die sofortige Aufnahme eines Kindes für ca. drei Monate und bietet einen geschützten familiären Rahmen, in dem das Kind Geborgenheit und liebevolle Zuwendung erhält.
mehr...
VI. Was muss ich zum Finanziellen und Rechtlichen wissen?
Pflegeeltern erhalten vom Jugendamt monatliche Leistungen zum notwendigen Unterhalt für das Pflegekind / den Pflegejugendlichen, sobald der Pflegevertrag abgeschlossen wurde. Die Bezahlung setzt sich zusammen aus
- einem festgelegten Sockelbetrag für Vollzeitpflege für die Kosten zur Erziehung
- einer nach Alter berechneten Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes oder Jugendlichen,
- einem monatlichen Pauschalbetrag für Beihilfen bei Vollzeitpflege sowie
- erhöhtes Pflegegeld bei erhöhtem Förderbedarf
- erhöhtem Pflegegeld für Krisenpflege
Hier finden Sie die Liste über das aktuelle Pflegegeld in Berlin.
Als Pflegeeltern haben Sie darüber hinaus auf Antrag einen Anspruch auf Zuschuss zur Renten- und zur Unfallversicherung. Die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung für Pflegeeltern besteht über PiK.
Die zuständige Fachkraft berät Sie gerne zu individuellen finanziellen Fragen.
VII. Was ist eine Pflegeelternschule und wann gehe ich dahin?
Die Pflegeelternschule ist eine halbjährliche Weiterbildung für Pflegeeltern aus ganz Berlin.
Mit Aufnahme des Pflegekindes nehmen wir die umgehende Anmeldung zur Pflegeelternschule der Sozialpädagogischen Fortbildungsstätte Berlin-Brandenburg in Berlin-Mitte vor, damit Sie baldmöglichst daran teilnehmen können.
Die Kurse beginnen jedes Jahrmehr...
Die Kurse enden mit einem Abschlusskolloquium und nach erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat.
Sobald Ihre Teilnahme möglich ist, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht und eine Einladung zur Weiterbildung.
Rahmenplan zur Grundqualifikation:
https://www.pflegekinder-berlin.de/files/rundschreiben_jug_4_2004.15331432.pdf
VIII. Was ist der Leitfaden AV Pflege zur Feststellung der Eignung und Auswahl von Erziehungspersonen?
Fachliche Standards zur Vollzeitpflege in Berlin geben das inhaltliche Vorgehen in den Bereichen Überprüfung und Vorbereitung von Pflegeelternbewerber*innen, Vermittlung sowie Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien vor. Bitte lesen Sie hier weiter