Warum uns Beteiligung von Pflegekindern, Pflegeeltern und Herkunftseltern so wichtig ist

Nachhaltige Lösungen können nur durch die Beteiligung aller erreicht werden, und im Leben von Pflegekindern sind meist sehr viele beteiligt….

Beteiligung ist ein gutes Recht derer, um die es geht.

Es macht Freude, sich den Vorstellungen, Einschätzungen und Interessen der Beteiligten zuzuwenden, und es bringt meist Überraschungen und konkrete Ergebnisse.
Wir haben bei Pik extra Strukturen und Prozesse geschaffen, damit wir alle Beteiligten im Blick behalten, u.a.

  • eine Ansprechpartner*in für die Kinder und Jugendlichen
  • die gemeinsame Vorbereitung der Hilfekonferenz
  • die Fortbildung von Fachkräften für kindgerechte Beteiligung
  • die Abfrage und Realisierung von Angeboten für Pflegeeltern
  • die niedrigschwellige Information von Herkunftseltern und deren Unterstützung
  • das Beschwerdemanagement für alle Beteiligten…

Pflegekinder

Pflegekinder werden unter besonderen Lebensumständen groß. Gerade deshalb ist es uns wichtig, ihre Beteiligung und Selbstwirksamkeit zu fördern. Die Kinder erleben, dass sie wirksam darin sein können, ihr Leben (mit)zugestalten. Dafür hören wir ihnen zu, erfragen ihre Sichtweisen, wir informieren sie, beteiligen sie aktiv und regen sie durch verschiedene Strukturen und Vorgehensweisen zur Mitwirkung an.
Bei der Form der Beteiligung berücksichtigen wir mehr...

Gemeinsam mit den Pflegeeltern sagen wir den Pflegekindern z.B.:
„Deine Meinung ist uns wichtig.“ „Das, was Du Dir wünscht, wird gehört…“
„Es ist hilfreich für Dich, Deine Meinung zu äußern.“

Unserem Handeln liegen verschiedene Rechtsvorschriften zugrunde. Auf dieser Grundlage handeln wir:

Kinder haben ein Recht auf Beteiligung

Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz

§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.

UN Kinderrechtskonvention

Artikel 12 Berücksichtigung des Kindeswillens
Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (…)

Pflegeeltern

Pflegeeltern sind in so vielen Lebensbereichen des Kindes maßgeblich beteiligt, häufig aktiv und richtungsweisend für die Entwicklung des Kindes und darin, dem Kind Stabilität zu geben. Dementsprechend werden sie in alle Entscheidungen, die das Pflegekind betreffen, so weit es geht mit einbezogen. In der Hilfekonferenz ist ihre Beteiligung unverzichtbar.
Die Einschätzungen und Vorstellungen der Pflegeeltern sind wichtig, um gute Lösungen zu entwickeln, da sie die meisten Informationen über das Kind, seine/ihre Bedürfnisse, die Familiendynamik und den Überblick über das Unterstützungssystem haben.
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Herkunftseltern

Herkunftseltern haben an vielen Stellen ein Recht auf Beteiligung, z.B. über ihr Kind informiert zu werden oder auch, bestimmte Entscheidungen zu treffen – je nachdem, wo die Personensorge liegt. In jedem Fall werden sie – wenn für sie leistbar – an der Gestaltung der Kontakte zu ihrem Kind beteiligt.
Es wird konkret mit ihnen erwogen, was für sie an Kontakt sinnvoll, verbindlich möglich und leistbar ist.
Hier wird z.B. auch besprochen, welche konkreten Rahmenbedingungen es für die Besuchskontakte für sie selbst und das Kind geben sollte, damit diese von alle Beteiligten als gut und gelungen erlebt werden.
PiK bietet für Herkunftseltern sowohl Einzelgespräche als auch Gruppen an, um die Themen Trauer und Trennung zu thematisieren und mit der Rolle als besuchende Eltern Frieden zu schließen.