Wie kommt ein Kind in Ihre Familie? – Die Vermittlung
Die Überprüfung ist abgeschlossen und nun beginnt erst einmal eine Zeit des Wartens, die sehr kurz sein oder auch länger dauern kann. In der Überprüfung haben wir gemeinsam herausgearbeitet,mehr...
was für ein Kind zu Ihnen passen könnte und wann ein guter Zeitpunkt für den Einzug eines Pflegekindes bei Ihnen sein könnte. Während Sie warten, schauen wir bei PiK kontinuierlich, welches Kind in welche Familie ziehen könnte. Wir erhalten Anfragen für Kinder mit sehr unterschiedlichen Hintergründen, Lebensläufen und Profilen. Sobald wir denken, dass wir für Sie ein passendes Kind haben, erhalten Sie von uns einen Anruf und wir besprechen alle uns vorliegenden Informationen zum Kind mit Ihnen.
Bei der Vermittlung in eine
unbefristete Vollzeitpflege mehr...
dürfen Sie sich für die Entscheidung, ob Sie sich dieses Kind bei Ihnen vorstellen könnten, in der Regel ein bis zwei Tage Zeit nehmen.
Wenn Sie sich entscheiden, dieses Kind aufnehmen zu wollen, folgen zunächst Kennenlern-Treffen mit dem zuständigen Jugendamt und einem eventuellen Vormund sowie ein Treffen mit der leiblichen Familie. Selbstverständlich bereiten wir diese Termine gemeinsam mit Ihnen vor. Erst nach diesen Treffen werden Sie das Kind kennenlernen. Bei jedem dieser Termine haben alle Beteiligten die Möglichkeit, Bedenken zu formulieren. Zweifel und offene Fragen werden geklärt. Zu jedem Zeitpunkt kann der Vermittlungsprozess von allen Beteiligten mit entsprechender Begründung abgebrochen werden.
Bei der Vermittlung in die
befristete Vollzeitpflege mehr...
werden Sie telefonisch angefragt, das betreffende Kind aufzunehmen. Sie erhalten alle wesentlichen Informationen zum Kind und können sich einen Moment Zeit nehmen, um zu entscheiden, ob Sie dieses Kind aufnehmen wollen. In der Regel beträgt die Zeit sich zu entscheiden von einer Stunde bis zu einem Tag. Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass das Kind zu Ihnen kommen kann, lernen Sie das Kind in 1-2 Terminen kennen. Im gesamten Prozess werden Sie von Ihrer Familienberater*in, die Sie aus der Überprüfung kennen, eng beraten und begleitet.
Bei der Vermittlung in
Krisenpflege mehr...
werden Sie telefonisch angefragt, das betreffende Kind aufzunehmen. Das Kind wird – meist im Rahmen einer Inobhutnahme durch das Jugendamt – innerhalb weniger Stunden in Ihren Haushalt vermittelt. Im gesamten Prozess werden Sie von Ihrer Familienberater*in, die Sie aus der Überprüfung kennen, eng beraten und begleitet.
Anbahnung
Sobald Sie das Kind kennengelernt haben, fängt die Anbahnung an. Im gesamten Anbahnungsprozess werden Sie von Ihrer Familienberater*in, die Sie aus der Überprüfung kennen, eng beraten und begleitet.
Eine Anbahnung bei unbefristeter Vollzeitpflege dauert in der Regel bei Kindern im Alter zwischen 1 – 6 Jahre etwa 2 bis 3 Monate. Bei Säuglingen ist die Anbahnungsphase wesentlich kürzer. Hier beträgt sie bis zu maximal 3 Wochen. mehr...
Dies hängt damit zusammen, dass Säuglinge sich noch in einer sehr aktiven Bindungsphase befinden und ein Wechsel zwischen den Bezugspersonen viel Stress für die Kleinen bedeutet, so dass diese Phase so kurz wie möglich gehalten wird.
Der Anbahnungsprozess besteht aus 4 Phasen:
- In der ersten Phase finden Kontakte zwischen Ihnen und dem Kind in der vertrauten Umgebung des Kindes statt.
- In der zweiten Phase finden Kontakte zwischen Ihnen und dem Kind in der Nähe der vertrauten Umgebung des Kindes statt.
- In der dritten Phase finden Kontakte zwischen Ihnen und dem Kind in Ihrer Wohnung statt.
- In der vierten Phase findet, je nach Alter des Kindes, eine Übernachtung bei Ihnen statt.
Während des gesamten Prozesses werden die Dauer und die Häufigkeit der Kontakte kontinuierlich erweitert. Die Familienberater*in erstellt einen Anbahnungsplan mit allen Beteiligten, an dem Sie sich laufend orientieren können.
Wenn das Kind soweit ist, wird es zu Ihnen umziehen. Die Familienberater*in legt das Umzugsdatum gemeinsam mit Ihnen und in Absprache mit dem Jugendamt sowie dem Sorgeberechtigten fest. Im Anschluss findet eine Hilfekonferenz statt, in der Sie mit dem Jugendamt einen Pflegevertrag abschließen.
Eine Anbahnung bei befristeter Vollzeitpflege umfasst 1 – 2 Termine. In besonderen Fällen kann die Anbahnung über einen längeren Zeitraum von 1- 2 Wochen dauern. Während der Anbahnung besteht bei allen Beteiligten die Möglichkeit, Bedenken anzusprechen. Zweifel und offene Fragen werden geklärt. Die Anbahnung kann von allen Beteiligten an jeder Stelle mit entsprechender Begründung abgebrochen werden. Im gesamten Anbahnungsprozess werden Sie von Ihrer Familienberater*in, die Sie aus der Überprüfung kennen, eng beraten und begleitet.
Bei der Krisenpflege werden Sie telefonisch angefragt, das betreffende Kind aufzunehmen. Das Kind wird – meist im Rahmen einer Inobhutnahme durch das Jugendamt – innerhalb weniger Stunden in Ihren Haushalt vermittelt. Im gesamten Prozess werden Sie von Ihrer Familienberater*in, die Sie aus der Überprüfung kennen, eng beraten und begleitet.